We serve.
LIONS CLUB WEIDEN
Gegründet 1969

Zweck und Ziele

Das Hilfswerk der Deutschen Lions e. V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Seine Aufgabe ist es, die Clubs im Gesamt-Distrikt bei größeren nationalen und internationalen Projekten zu beraten, die Abwicklung zu übernehmen und finanzielle Zuschüsse zu gewähren. Bei Projekten in der Dritten Welt besteht eine enge Kooperation zwischen dem Hilfswerk und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, welches Zuschüsse aus Bundesmitteln zur Verfügung stellt und auch die Voraussetzung schafft zusätzlich Mittel von der Europäischen Union zusätzlich zu erhalten.

Die meisten Lions Clubs haben ein eigenes Hilfswerk gegründet.

Ein Jahr nach der Gründung (‘Charterung’) des Lions Clubs Weiden im Jahre 1969 wurde das “Lions-Hilfswerk Weiden e. V.” gegründet. Der Antrag wurde vom Amtsgericht angenommen und der Verein wurde vom Finanzamt aufgrund der vorgelegten Satzung als gemeinnütziger, steuerbefreiter Verein eingestuft. Das bedeutet, dass der Verein für alle Spenden anerkannte steuerbegünstigte Bescheinigungen ausstellen kann. Mitglied des Lions-Hilfswerk Weiden e.V. können nur Mitglieder des Lions Clubs Weiden werden.

Im Rahmen seiner Satzung kann das Lions-Hilfswerk Weiden e. V. folgende Projekte mit finanziellen Mitteln unterstützen:

  • Toleranz und Verständigung unter den Menschen im In- und Ausland
  • Jugendpflege und Jugendfürsorge, Kindergärten, Kinder- und Jugendheime
  • Altenhilfe, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und Förderungsmaßnahmen für Behinderte
  • Öffentliches Gesundheitswesen, Einrichtung von Krankenhäusern und
  • Beschaffung von Hilfsmitteln  für Kranke
  • Wohlfahrtswesen und hiezu bestimmte Einrichtungen
  • Erziehung, Aus- und Fort- und Erwachsenenbildung
  • Studentenhilfe, Ausstattung von Schulen und Hochschuleinrichtungen
  • Kunst und Kultur, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Entwicklungshilfe
  • Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatgedanken und Heimaterhaltung
  • Sport
  • Hilfe bei Katastrophen im In- und Ausland
  • Mildtätige Zwecke wie Unterstützung von Personen, die infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Leiden in Not geraten sind.